Alle Jahre wieder: Mieterhöhung

Häufig passieren Fehler bei der Mieterhöhung ohne das man es als Mieter merkt oder der Vermieter verschweigt es. Es gibt einige Grundlagen die man als Mieter und auch als Vermieter beachten sollte. Ganz wichtig ist das die Mieterhöhung schriftlich erfolgt, in dem Fall muss der Vermieter diese nicht selbst unterschreiben. Es sollte aber vermerkt sein wer die Mieterhöhung fordert und es sollte klar zu erkennen sein, das dieser auch dazu berechtigt ist. Außerdem muss dort enthalten sein, aus welchen Gründen, die Wohnung teuer werden soll. Auch ist dieses Schreiben nur dann gültig wenn es an alle Mieter gerichtet ist. Manchmal ist es so das der Vermieter in diesem Fall auf den gültigen Mietspiegel verweißt. Das ist richtig und hat der Bundesgerichtshof so entschieden.

Als Mieter sollte man auch nicht vergessen, das ohne die die eigene Zustimmung keine Mieterhöhung erfolgen darf. In dem Fall sollte man immer sofort prüfen ob dies in dem Schreiben festgehalten ist. Wenn das nicht der Fall ist die Mieterhöhung unwirksam. Als Mieter hat man 2 Monate auf die Mieterhöhung zu antworten. Wenn man sich nicht sicher ist ob die Mieterhöhung wirksam ist, kann diese verweigern und es wird die alte Miete weitergezahlt.

Wann ist eine Mieterhöhung unwirksam? Damit kennt man sich als Mieter wohl noch weniger aus. Also eine Mieterhöhung ist dann unwirksam, wenn der Vermieter, nur einen Mieter eine Mieterhöhung, aber nicht dem 2. Mieter, aus dem Grund, weil der Vermieter keine Teilkündigung vornehmen kann. Außerdem ist vorsichtig geboten wenn man einer unwirksamen Mieterhöhung zustimmt, kann diese dann im nachhinein wirksam werden. Also bei jeder Mieterhöhung, genau lesen und recherchieren. So vermeiden Sie nervige Extrakosten und sind zudem allzeit bestens über Ihre Rechte und Wahrnehmungsmöglichkeiten informiert. Dies hat so manchen übermütigen Mieter schon einhalt geboten.