Alle Jahre wieder: Mieterhöhung

Häufig passieren Fehler bei der Mieterhöhung ohne das man es als Mieter merkt oder der Vermieter verschweigt es. Es gibt einige Grundlagen die man als Mieter und auch als Vermieter beachten sollte. Ganz wichtig ist das die Mieterhöhung schriftlich erfolgt, in dem Fall muss der Vermieter diese nicht selbst unterschreiben. Es sollte aber vermerkt sein wer die Mieterhöhung fordert und es sollte klar zu erkennen sein, das dieser auch dazu berechtigt ist. Außerdem muss dort enthalten sein, aus welchen Gründen, die Wohnung teuer werden soll. Auch ist dieses Schreiben nur dann gültig wenn es an alle Mieter gerichtet ist. Manchmal ist es so das der Vermieter in diesem Fall auf den gültigen Mietspiegel verweißt. Das ist richtig und hat der Bundesgerichtshof so entschieden.
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Haus mit Garten – welch wunderbare Kombination

Wer ein Haus mit Garten besitzt, kann sich glücklich schätzen. Es hat so etwas von Freiheit und Weite, bei gleichzeitiger Geborgenheit. Der Garten ist der erweiterte Raum des Hauses. Sie können in den Garten gehen um sich zu entspannen, um die Natur zu genießen oder aber um zu arbeiten oder zu feiern.

Der Frühling kommt mit großen Schritten, da denken Sie sicher an Ihre nächste Grillparty. Read the rest of this entry »

Wohnzimmereinrichtung

Vom Sofa bis zur Wohnwand

Neben dem Schlafzimmer ist das Wohnzimmer der Raum einer Wohnung, wo man sich wohl am häufigsten Aufhält. Dies kann damit zusammenhängen, dass oft das Esszimmer mit dem Wohnzimmer kombiniert ist oder die Vielzahl von Unterhaltungsmedien den Raum bestücken.
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