Versicherungs-Kauderwelsch, für die meisten unverständlich

Da Versicherungs-Gesellschaften bei der Ausarbeitung ihrer Verträge bestimmte formaljuristische Vorgaben einhalten müssen, sind die Texte der einzelnen Verträge für die meisten kaum zu verstehen. So sind Begriffe wie „Ausfalldeckung“ oder „Rückkaufwert“ für viele zumeist böhmische Dörfer. Nach einer sprachwissenschaftlichen Studie der Technischen Universität Braunschweig sind bestimmte Sätze in den Vertragsbedingungen auch nach mehrmaligem Lesen nicht zu verstehen, da der Satzaufbau häufig kompliziert und formallogisch nicht einwandfrei ist. Besonders Menschen mit über 50 sind mit den Inhalten von Versicherungsverträgen sowie auch den fachlichen Gegebenheiten der einzelnen Versicherungsarten überfordert. Daher versuchen viele Plattformen in einem Versichertenforum hier Licht ins Dunkel zu bringen.

Wissenswertes über Versicherungen

Zunächst sollen einmal die Versicherungen systematisch klassifiziert werden. Bei der Individualversicherung wird ein privatrechtlicher Vertrag mit einer Person geschlossen, bei der Sozialversicherung ist die Person Teil einer Gemeinschaft, wobei sich die Versicherung nach gesetzlichen Vorgaben bestimmter Umstände richtet wie Erwerbstätigkeit, Schulausbildung, Schwangerschaft, etc. Ein weiterer Aspekt sind Personen- und Sachversicherungen, wobei sich die Personenversicherung sich jeweilig auf eine Person mit bestimmten Risiken wie Krankheit, Unfall oder Alter richtet. Bei Sachversicherungen werden bestimmte Sach- und Vermögenswerte abgedeckt wie bei der Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung. Es lässt sich weiterhin unterscheiden, ob eine Versicherung bei Schaden bezahlt oder im Versicherungsfall eine bestimmte Versicherungssumme als Auszahlung tätigt, was man jeweilig als Schadens- oder Summenversicherung bezeichnet. Weiterhin werden bei Aktiv- oder Passivversicherungen entweder aktiv eigene Sachwerte geschützt wie bei der Diebstahl- oder Gebäudeversicherung, oder passiv fremde Sach- und Personenwerte wie z.B. bei einer Haftpflichtversicherung, die eine Haftungsforderung übernimmt, welche als Schaden durch eigenes Wirken gegenüber einem Dritten entstanden ist. Die Versicherungsarten unterteilen sich nach den einzelnen Risikoarten wie Krankheit, Alter, Erwerbs-/Berufsunfähigkeit, Diebstahl oder selbst verursachte Schäden gegenüber Dritten. Bei der Kapitaldeckung erwirbt der Versicherungsnehmer einen Ertragsanspruch an Kapital, in welches er mit seinen Zahlungen laufend investiert, meist bei privatrechtlichen Versicherungsverträgen. So werden bei der kapitalbildenden Lebensversicherung von den Versicherungsbeiträgen in Unternehmen oder Immobilien investiert, deren Erträge dann bei Auszahlung vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden. Bei der Umlage erwirbt ein Mitglied einer Solidargemeinschaft einen Anspruch nach bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, wobei die Beiträge der Beitragszahler direkt auf die Auszahlung der Leistungsempfänger umgelegt werden wie z.B. bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Krankenkasse. Bei der Umlage fließt das Geld also direkt vom Beitragszahler zum Leistungsempfänger. Es sind bei der Kapitaldeckung und der Umlage auch Mischformen möglich. Kaskoversicherungen übernehmen meist Schäden an Fahrzeugen oder Gebäuden wie bei Diebstahl, Unfall, Blitz- oder Hagelschlag.

Einige Begriffe aus der Versicherungswelt

Die Ausfalldeckung deckt eigene Schäden, wenn der Verursacher eines Schadens zahlungsunfähig ist, meist Bestandteil einer privaten Haftpflichtversicherung. Eine Risikolebensversicherung zahlt nicht, wenn der Versicherungsfall nicht eintritt. Sie deckt nur ein Risiko ab, z.B. den Tod eines Angehörigen, wobei der Angehörige in diesem Fall der Beitragszahler ist. Der Rückkaufwert entspricht der Auszahlung von geleisteten Beiträgen bei Kündigung einer Lebensversicherung, meist ist aber die Beitragsfreistellung, welche von der Pflicht zur laufenden Zahlung entbindet, die bessere Alternative. Eine Deckungskarte ist der Nachweis über eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung und wird von der Versicherungsgesellschaft ausgehändigt. Selbstbehalt oder Selbstbeteilung ist der zahlbare Eigenanteil bei privaten Versicherungen wie z.B. der PKV oder der Teilkasko- und Rechtsschutzversicherung. Bauartklassen sind Bewertungskategorien von Hausrat-Versicherern für Sicherheitsstandards von Gebäuden wie z.B. die Art der Fenster oder Türen. Besondere Risiken wie Fahrraddiebstahl oder Glasbruchschäden müssen bei der Hauratversicherung extra versichert werden. In einem Versichertenforum kann man sich im Internet über alle Gegebenheiten von Versicherungen informieren, sei es durch Blogbeiträge, Chatforen oder systematische Aufgliederungen.