Laut Statistik verfügen in Deutschland mehr als 75 Prozent aller Haushalte über eine Hausratversicherung. Im Jahre 2010 gab es knapp 25 Millionen gültiger Hausratversicherungsverträge. Damit gehört sie zu den beliebtesten privaten, freiwilligen Versicherungen im Lande.
Der Schutz der Hausratversicherung beginnt mit dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt, vorausgesetzt die erste Zahlung geht pünktlich bei der Versicherungsgesellschaft ein und der Kunde zahlt in der Folge zu den festgesetzten Terminen seine Prämien. Die Dauer des Schutzes ist ebenfalls vertraglich vereinbart. Normalerweise verlängert sich die Dauer um ein weiteres Jahr, wenn der Versicherte nicht drei Monate vor Ablauf den Vertrag kündigt.
Welche Schäden deckt eine Hausratsversicherung ab?
Bei einer Hausratversicherung handelt es sich um eine Sachversicherung. Der Abschluss erfolgt durch den Versicherungsnehmer – im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflicht – freiwillig. Abgedeckt werden Schäden an Gegenständen eines Haushaltes, zum Beispiel Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Gemälde, Kleidung, Bücher etc., die durch folgende Ursachen entstehen:
– Feuer
– Blitzschlag
– Explosion
– Leitungswasser
– Sturm und Hagel
– Frost
– Einbruch(Diebstahl)
– Raub.
Auch Wertgegenstände wie kostbare Münz- oder Briefmarkensammlungen, Bargeld, Gold, Aktien und andere Wertpapiere fallen unter den Schutz einer Hausratversicherung.
Der Versicherungsschutz kann gegen eine erhöhte Prämie erweitert werden, so etwa gegen den Diebstahl von Fahrrädern oder Gartenmöbeln. Auch sogenannte Elementarschäden, die von einer normalen Police nicht abgedeckt werden, sind gegen Aufpreis versicherbar:
Erdbeben, Erdrutsch, Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck, Vulkanausbruch.
Die Pflichten des Versicherten
Zu Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versichertem kommt es meistens immer dann, wenn von Seiten des Versicherten „grob fahrlässig“ gehandelt wurde. Nicht abgeschlossene Fahrräder, offene Fenster bei Abwesenheit oder „antike“ Waschmaschinen, die einen Wasserschaden verursachen, führen oftmals dazu, dass die Versicherung nicht oder nicht ausreichend zahlt. An solche Regeln sollte sich der Versicherte halten und auch immer das Kleingedruckte in den Verträgen genau studieren.
Ein weiterer Punkt : Oftmals steigert sich der Wert des gesamten Hausrates im Laufe der Jahre durch verschiedene Neuanschaffungen. Dann sollte der Kunde Kontakt mit seiner Versicherung aufnehmen und die Versicherungssumme – und damit auch die Prämie – entsprechend anpassen, damit es im Falle etwa eines Wohnungsbrandes nicht zu einer unliebsamen Überraschung kommt, weil der Gesamtwert des Inventars durch die Versicherungssumme der Hausratversicherung längst nicht mehr abgedeckt ist.