Bauen – die Investition in die Zukunft

Um sich vor Schäden und bösen Überraschungen zu schützen, sollte derjenige der bauen, kaufen oder etwas modernisieren will, sich vorab erkundigen, was für ein Baurecht besteht, denn jedes Bundesland hat eigene Landesbauordnungen .

Bevor ein Grundstück gekauft wird, sollte vorab eine Vorabfrage an das Bauamt der Gemeinde oder an die Stadt gestellt werden, damit wird geprüft, ob auf diesem Grundstück überhaupt gebaut werden darf. Diese Bauvorfrage kann der zukünftige Bauherr selber machen oder über den Architekten. Bei einem schriftlichen Antrag werden in der Regel Gebühren verlangt. Eventuell kann eine telefonische Anfrage auch schon weiterhelfen.

Von jeder Gemeinde oder der Stadt werden Bebauungspläne festgesetzt, diese können von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Nach diesen Bebauungsplan fällt eine Entscheidung über das eingereichte Bauvorhaben. Die Bebauungspläne unterscheiden sich zwischen qualifizierte und einfache. Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält bestimmte Festsetzungen über die baulichen Nutzung, über die Grundstücksflächen und über die örtlichen Verkehrsflächen. Die einfachen Bebauungspläne haben weniger Festsetzungen. Vor dem Kauf eines Grundstückes ist es empfehlenswert sich beim Verkäufer zu informieren über die Bodenbeschaffenheit. Es kann sein, dass eventuell bereits ein Bodengutachten vom Verkäufer beantragt worden ist. Weitere Informationen können auch bei Baufirmen eingeholt werden, die in der Nähe gearbeitet haben oder auch bei den Nachbarn nachfragen.

Für jedes Grundstück wird ein Grundbuch angelegt. In dem Grundbuch wird der Eigentümer eingetragen sowie Beschränkungen, Lasten und die Grundschuld. Um ein Grundstück zu kaufen, wird ein notarielle Kaufvertrag vom Notar benötigt. Der Notar fertigt eine Vertragsurkunde an, dieser beinhaltet die Vereinbarungen vom Käufer und Verkäufer. Das Grundbuchamt bekommt eine Kopie vom Kaufvertrag, damit erfolgt der Eintrag vom neuen Eigentümer ins Grundbuch.

Falls eine Finanzierung über die Bank für das Grundstück erforderlich ist, verlangt die Bank in der Regel die Eintragung der Grundschuld an erster Stelle. Wenn für den Hausbau auch noch Finanzierung notwendig, sollte dies über die gleiche Bank abgewickelt werden. Ansonsten kann es vielleicht passieren, dass keine andere Bank bereit ist, den Hausbau zu finanzieren, weil der erster Rang schon vergeben ist. Noch zu erwähnen sind die Erschließungskosten. Diesen Kosten muss derjenige zahlen, der Besitzer vom Grundstück ist. Um sich vor zusätzlichen Kosten abzusichern, ist es empfehlenswert im Vertrag zu vereinbaren, dass diese Kosten vom Verkäufer übernommen werden. Noch besser ist es ein voll erschlossenes Grundstück zu kaufen.

Manchmal wird auch erst mit Hilfe eines Maklers das geeignete Grundstück gefunden. Dieser verlangt für seine Arbeit bzw. für den Verkauf eine Provision. Dieser Gebühr ist erst fällig, wenn der Kaufvertrag zustande gekommen ist.

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